Gründerstipendium.NRW

Das Gründerstipendium.NRW eröffnet dir die Chance, dein innovatives Gründungsvorhaben auf den Weg zu bringen. Die Förderung soll die Lebensunterhaltung des/r Gründer/in sicherstellen.

 

  • Wer kann gefördert werden?

    • max. 3 Personen
    • Mind. 18 Jahre alt

    • Wohnsitz in NRW

     

    Wichtig!

    Die geförderte Person darf nicht mehr als 10h/Woche neben dem Stipendium arbeiten

  • Was kann gefördert werden?

    • Gründungsvorhaben deren Gründung noch nicht erfolgt ist oder nicht länger als 12 Monate zurückliegt

    • Zukunftsorientierte Technologien, Innovative Dienstleitungen und Verfahren 

  • Wie wird gefördert?

    • Monatlich 1.000€ Brutto

    • Förderzeitraum beträgt ein Jahr

    • Individuelles Coaching und Unterstützung aus dem Netzwerk

     

    Wichtig!

    • Soweit nicht vorher erfolgt, muss innerhalb der ersten 6 Monate mind. eine GbR gegründet werden, um weitere 6 Monate gefördert zu werden
    • Das Stipendium ist nicht mit anderen Förderungen wie EXIST, BaFöG, Arbeitslosengeld etc. kombinierbar.

     

  • Wie stelle ich den Antrag und wie geht es dann weiter?

    1. Nehmt Kontakt zu einem Coach am ESC auf, dieser kann euch bei der Antragstellung helfen

    2. Ladet euch die aktuellste Version des Antrages auf www.gruenderstipendium.nrw runter.

    3. Bearbeitet das Dokument (Antragstellung ist auf Deutsch) und holt euch kontinuierlich Feedback.

    4. Reicht den Antrag über euren Coach am ESC ein.

    5. Bereitet euch auf einen 5 min Pitch mit Pitchdeck vor der Jury vor.

    6. Nach dem Pitch bekommt ihr innerhalb weniger Tage eine Antwort.

    7. Bei Positiven Feedback erhaltet ihr ein Dokument mit dem ihr euch auf www.gruenderstipendium.nrw beim Projektträger Jülich eure Förderung beantragen könnt.

 

Für weitere Informationen, Fragen und Hilfe wendet euch gerne an einen Coach des REACH!